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VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN
Die Versteigerung erfolgt im Auftrag und für Rechnung der Eigentümer nach den deutschen gesetzlichen Vorschriften gegen Zahlung
des Kaufpreises in €.
Der Zuschlagpreis bildet die Berechnungsgrundlage für das vom Käufer zu zahlende Aufgeld.
Für Käufer aus Deutschland und den EU‐Ländern wird einheitlich ein Aufgeld von 25 % (im Gesamtbetrag ist die gesetzliche
Umsatzsteuer enthalten) erhoben. Für Unternehmer i. S. d. UStG wird bei differenzbesteuerter Ware ein Aufgeld von 25% erhoben (im
Gesamtbetrag ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten), bei regelbesteuerter Ware 22% (zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer auf
Gesamtbetrag von Zuschlag und Aufgeld). Ausfuhrlieferungen in EU‐Ländern können gegen Nachweis der gesetzlichen
Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit werden.
Für Käufer mit Wohnsitz in Drittländern (außerhalb der EU) gilt ein einheitliches Aufgeld von 22%. Wird die Ware vom Käufer selbst
oder durch Dritte in Drittländer ausgeführt, wird die gesetzliche Umsatzsteuer berechnet, jedoch bei Vorlage der geforderten
Ausfuhrnachweise erstattet. Führen wir die Ware selbst in Drittländer aus, wird die gesetzliche Umsatzsteuer nicht berechnet.
Für Goldmünzen die von der gesetzlichen Umsatzsteuer befreit sind, wird ein Aufgeld von 17 % berechnet.
Im Ausland anfallende Umsatzsteuer und Zölle trägt der Käufer. Die Versandkosten werden dem Käufer nach Aufwand berechnet.
Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Ausruf des höchsten Gebotes und verpflichtet zur Abnahme. Bei Meinungsverschiedenheiten
über einen Zuschlag wird die Nummer noch einmal ausgerufen. Der Versteigerer ist berechtigt, Nummern zu trennen oder zu vereinigen.
Der Zutritt zur Versteigerung wird nur solchen Interessenten gestattet, die im Besitz eines Kataloges sind.
Es gelten folgende Steigerungsstufen:
bis zu € 50,‐ € 2,‐
bis zu € 100,‐ € 5,‐
bis zu € 500,‐ € 10,‐
bis zu € 1 000,‐ € 25,‐
bis zu € 2 500,‐ € 50,‐
bis zu € 10 000,‐ € 100,‐
bis zu € 20 000,‐ € 250,‐
bis zu € 50 000,‐ € 500,‐
ab € 50 000,‐ € 1 000,‐
Nach der Versteigerung erfolgt die Übergabe der ersteigerten Gegenstände nur gegen Barzahlung. Wird die Zahlung oder die Abnahme
der ersteigerten Stücke verweigert, so verliert der Käufer seine Rechte daran. Die Stücke können neu versteigert werden, wobei der
erste Käufer für einen eventuellen Mindererlös haftet, auf einen höheren Erlös aber keinen Anspruch hat. Der Versteigerer ist nicht
verpflichtet, gegen nicht zahlende Käufer (Bieter) gerichtlich vorzugehen.
Schriftliche Aufträge werden gewissenhaft bearbeitet, ohne dass zusätzliche Kosten berechnet werden. Aufträge von uns unbekannten
Kunden können nur berücksichtigt werden, wenn vor der Versteigerung ein Depot hinterlegt wird oder nachprüfbare Bankreferenzen
angegeben werden. In diesem Falle behält sich der Versteigerer Lieferung gegen Vorausrechnung vor. Die Versandkosten gehen zu
Lasten des Auftraggebers. Ansichtssendungen sind nicht möglich. Unlimitierte Aufträge haben keinen Anspruch auf unbedingte
Ausführung und werden höchstens bis zum Zehnfachen des Schätzpreises berücksichtigt. Bei mehreren gleich hohen Geboten
entscheidet der Zeitpunkt des Gebotseingangs. Telefonisches Bieten ist nur bei Losen ab € 300,‐‐ Ausrufpreis möglich. Sollte eine telefonische
Verbindung nicht rechtzeitig zustande kommen, so kann das Auktionshaus nicht dafür verantwortlich gemacht werden.
Bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung bleibt das Auktionsgut gemäß § 455 BGB Eigentum des Einlieferers. Erfüllungsort und
Gerichtsstand für Wiederverkäufer ist Heidelberg.
Die Angaben im Katalog über Bestimmungen und Erhaltungsgrad sind nach bestem Wissen und mit größtmöglicher Genauigkeit nach
den handelsüblichen Kriterien gemacht. Sie gelten jedoch als persönliche Beurteilung und nicht als Zusicherung einer Eigenschaft. Eine
Rechts‐und Sachmängelhaftung gemäß § 434, 459 ff. BGB wird somit nicht begründet. Der Versteigerer garantiert für die Echtheit des
Versteigerungsgutes, soweit sich aus dem Katalog nichts anderes ergibt. Die Gewährleistung ist auf die Höhe des Zuschlagpreises
zuzüglich Aufgeld beschränkt.
Begründete Reklamationen können nur innerhalb einer Woche nach Empfang der ersteigerten Stücke berücksichtigt werden. Im Saal
anwesende Bieter kaufen wie besehen und können nur versteckte Fehler nach dem Zuschlag beanstanden. Reklamationen sind nicht
möglich bei Lots, Erhaltungsangaben geringer als sehr schön, Stücken mit minimalen Randunebenheiten und dergleichen sowie bei
nachträglich vom Käufer oder seinen Erfüllungsgehilfen vorgenommene Veränderungen der ersteigerten Stücke (Reinigung etc.).
Wenn Sie die von uns erworbene Ware einem Grading‐Service übergeben wollen, übernehmen wir keine Garantie, dass die Münzen
dort angenommen oder gemäß unserer Beschreibung eingestuft werden.
Durch Abgabe eines Gebotes werden die vorstehenden Versteigerungsbedingungen anerkannt.
Bitte beachten Sie:
Die im Katalog angegebenen Preise sind Ausrufpreise, die nicht unterschritten werden können!
HEIDELBERGER MÜNZHANDLUNG Herbert Grün e. K.